Gebäudeansicht des Fachgerichtszentrums in Kassel.

Sozialgericht Kassel

Kontakt

Sozialgericht Kassel

Fax

+49 611 32761 - 8501

Goethestraße 41 - 43
34119 Kassel

DE-Mail: sg-kassel@egvp.de-mail.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Hinweise

Klage-/Antragsformulare für den Einstweiligen Rechtsschutz können an der Pforte des Fachgerichtszentrums abgeholt werden. Diese Formulare können auch von dieser Seite heruntergeladen werden.
Telefonische Rückfragen zur Klageeinreichung werden montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr unter +49 561 50669 - 0 beantwortet.

In begründeten Ausnahmefällen kann dabei auch ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart werden.

In der Rechtsantragstelle können zu Protokoll der Urkundsbeamtin bzw. des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klagen erhoben oder Anträge auf Gewährung von vorläufigen Rechtsschutz gestellt werden. Bei Bedarf kann eine kurze Begründung aufgenommen werden. Den weiteren Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu führen. Rechtsberatung darf in der Rechtsantragstelle nicht erfolgen.

Bitte bringen Sie zu Ihrer Vorsprache den Bescheid und (für eine Klage) auch den Widerspruchsbescheid mit, gegen den/die Sie sich wenden wollen.

Sofern Sie ein Verfahren für eine andere Person anhängig machen wollen, bringen Sie bitte eine Vollmacht oder einen sonstigen Vertretungsnachweis mit.

Bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen lassen Sie sich von jemandem begleiten, der für Sie übersetzen kann.

Es ist nicht möglich, per E-Mail Rechtsmittel einzulegen, Anträge zu stellen oder in laufenden Verfahren Schriftsätze einzureichen.

Rechtsmittel, Anträge und Verfahrensschriftsätze, die per E-Mail bei dem Gericht eingehen, bleiben unbearbeitet. Sie werden weder zur Kenntnis genommen noch beantwortet.

Näheres zum Thema des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Gericht erfahren Sie unter dem Stichwort "Elektronischer Rechtsverkehr" (siehe Themen A - Z).

Bei den Gerichten werden die anhängigen Verfahren nach Aktenzeichen erfasst und sortiert. Bitte legen Sie sich bei telefonischen Anfragen das Aktenzeichen griffbereit. Sie erleichtern den Mitarbeitern des Sozialgerichts Kassel damit die Arbeit erheblich - und es geht schneller!

Wenn Sie zu einem laufenden Verfahren anrufen, ergibt sich aus dem Aktenzeichen, das auf jedem gerichtlichen Schreiben angegeben ist, welche Kammer für Ihr Verfahren zuständig ist. Auch die Durchwahl der zuständigen Serviceeinheit ist dem Briefkopf zu entnehmen. Die Direktwahl zu den einzelnen Richterinnen und Richtern ist nicht angegeben. Grund hierfür ist, dass Richter aufgrund der ihnen gebotenen Unparteilichkeit sich nicht einseitig nur einem der Verfahrensbeteiligten zuwenden sollen. Sofern eine telefonische Nachfrage erforderlich ist, helfen Ihnen aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der jeweiligen Serviceeinheit gerne weiter, die die Bürogeschäfte für die Richterin / den Richter führt.

Da die Bediensteten des Sozialgerichts Kassel gleitende Arbeitszeiten haben, rufen Sie bitte während der Kernarbeitszeiten an (Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Während dieser Zeiten kann auch Akteneinsicht genommen werden.

Einsicht in die Akten eines Sozialgerichtsprozesses können nur die Beteiligten (Kläger, Beklagte, Beigeladene) und ihre Prozessbevollmächtigten nehmen. Dritten, am Prozess nicht beteiligten Personen, kann die Akteneinsicht ausnahmsweise genehmigt werden, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. In diesem Fall sollten Sie sich unter Angabe des Aktenzeichens (hilfsweise unter Angabe des Namens eines Beteiligten) schriftlich oder per Fax an das Sozialgericht wenden.

Der Zutritt zum Gebäude des Sozialgerichts Kassel erfolgt für gehbehinderte Menschen durch den Haupteingang.
Parkplätze stehen nur in sehr eingeschränktem Umfang zur Verfügung, siehe unten unter "Wegbeschreibung".

Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Sozialgerichtes erfordern, nehmen Sie bitte rechtzeitig vor dem Termin mit der Zentrale des Sozialgerichtes Kassel (+49 561 50669 - 0) fernmündlich Kontakt auf.

Zur Verhandlung mit gehörlosen oder stummen Verfahrensbeteiligten zieht das Gericht einen Gebärdendolmetscher bei.
Die Kosten des Dolmetschers übernimmt die Staatskasse.

Rechts neben dem Eingang zum Fachgerichtszentrum (Goethestraße 41 – 43) befindet sich der Fristenbriefkasten.

Durch Einwurf einer Postsendung in diesen gekennzeichneten Briefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Denn alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in diesen Briefkasten eingeworfen werden, werden als an diesem Tag eingegangen erfasst. Sendungen, die nach 00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.

Sollten Sie sich für einen Praktikumsplatz bei dem Sozialgericht Kassel interessieren, können Sie mit der Verwaltung des Sozialgerichts Kassel - Der Direktor - direkt Kontakt aufnehmen. Lassen Sie sich hierzu bitte über die Telefonzentrale (+49 561 50669 - 0) für weitere Informationen verbinden, oder richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich an das

Sozialgericht Kassel
- Der Direktor -
Goethestraße 41 - 43
34119 Kassel.

Bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik Deutschland gab es keine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit. Nicht Richter mit dem verfassungsrechtlich garantierten Status der Unabhängigkeit hatten über die Angelegenheiten der Sozialrechts zu entscheiden, sondern oberste Ämter der Verwaltung wie die Oberversicherungsämter bzw. das Reichsversicherungsamt nahmen bis zum Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes am 1. Januar 1954 die Aufgaben der Rechtsprechung wahr (Administrativjustiz).

Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut. Erste Instanz ist grundsätzlich das Sozialgericht, Berufungs- und Beschwerdeinstanz das Landessozialgericht des jeweiligen Bundeslandes und Revisionsinstanz das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel.

Die Kammern bei den Sozialgerichten sind immer sowohl mit einer Berufsrichterin / einem Berufsrichter als auch mit zwei ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern besetzt. Am Sozialgericht Kassel gibt es derzeit 12 Kammern.

Seit Ende Oktober 2018 befindet sich das Sozialgericht Kassel im Fachgerichtszentrum in der Goethestraße 41-43. Weiterführende Informationen zur Geschichte des von 1911 bis 1914 errichteten Gebäudes finden Sie in unserem Flyer "Fachgerichtszentrum".

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Telefon: +49 561 50669 - 0
Telefax: +49 611 32761 - 8501

Bei den Gerichten werden die anhängigen Verfahren nach Aktenzeichen erfasst und sortiert. Bitte legen Sie sich bei telefonischen Anfragen das Aktenzeichen griffbereit. Sie erleichtern den Mitarbeitern des Sozialgerichts Kassel damit die Arbeit erheblich - und es geht schneller!

Wenn Sie zu einem laufenden Verfahren anrufen, ergibt sich aus dem Aktenzeichen, das auf jedem gerichtlichen Schreiben angegeben ist, welche Kammer für Ihr Verfahren zuständig ist. Auch die Durchwahl der zuständigen Serviceeinheit ist dem Briefkopf zu entnehmen. Die Direktwahl zu den einzelnen Richterinnen und Richtern ist nicht angegeben. Grund hierfür ist, dass Richter aufgrund der ihnen gebotenen Unparteilichkeit sich nicht einseitig nur einem der Verfahrensbeteiligten zuwenden sollen. Sofern eine telefonische Nachfrage erforderlich ist, helfen Ihnen aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der jeweiligen Serviceeinheit gerne weiter, die die Bürogeschäfte für die Richterin / den Richter führt.

Da die Bediensteten des Sozialgerichts Kassel gleitende Arbeitszeiten haben, rufen Sie bitte während der Kernarbeitszeiten an (Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Während dieser Zeiten kann auch Akteneinsicht genommen werden.

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